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Über uns
Wir sind ANDERS! – Seinsfelder Brewery
Das Konzept des Unternehmens beruht auf der alten deutsch-belgischen Familientradition unfiltriertes Craftbeer aus besten Naturzutaten ohne Zusatzstoffe nach eigenen Rezepturen zu brauen. Die alten Familienrezepturen wurden 1980 vom Günter Weser seinem Sohn Thomas Weser überreicht. Für das Seinsfelder Craftbeer wurden die Rezepturen leicht geändert, noch geschmackvoller abgestimmt und beim Notar hinterlegt.
Gute Voraussetzungen für die Entwicklung der eigenen Craftbeer-Rezepturen war das belgische „Vandervelde-Gesetz“ von 1919, das den Verkauf von Spirituosen in Bars verbot, und damit eine Nachfrage nach Bier mit einem höheren Alkoholgehalt erzeugte. Das Vandervelde-Gesetz wurde erst 1983 aufgehoben.
Im November 2016 wurde das Belgische Bier in die Liste des immateriellen Kulturerbes als UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen, dazu gehören auch unsere Belgische Biermarken wie z. B. Jon Gileppe, Ritual, Royale, Henry & Jon, White Tiger.
“SEINSFELDER” wurde 2018 als rechtlich geschützte Biermarke registriert. Die Familientradition wird weiter geführt!




Werden Sie Teil des Seinsfelder Brewery Teams!

UNSERE BIERMARKEN
Musteretiketten
Seinsfelder Triple Blond
Seinsfelder Radler Zitrone
Seinsfelder Perlbier Braun Brut
Seinsfelder Perlbier Blond Brut
Seinsfelder Marta Glutenfrei
Seinsfelder IPA-Lydok Blond
Seinsfelder Fruit Rouge Tripel
Seinsfelder Double Brune
Seinsfelder Christmas Dark Cherry
Seinsfelder Alkoholfrei
Hanf Beer Tripel Blond
Christmas Strong Dark Mango Apple
Christmas Strong Dark Ale
Neue Produkt-Highlights
White Tiger TripelYoung Stile White Tiger Tripel blond 5,9% alc. vol. 0,33l Longneck
Doppelgähriges unfiltriertes blondes Bier, kräftig, würzig mit Jenever Aroma. Gebraut nach alter belgischer Tradition.
WEHO Clip & ClusterInnovative Bierflaschenverpackung WEHO Clip & Cluster Innovative Bierflaschenverpackung
Sehr stabile innovative Bierflaschenverpackung für 6 Stubbi-Bierflaschen von 0,33l.
Durch die spezielle Schlitzung passt der WEHO-Claster in jeden Raster-Kasten rein.
WEHO 12er-BierkastenDer stappelbare Bierkasten WEHO Bierkasten für 12 Stubbis
Ein wichtiger Grund für die Entwicklung des neuen Bierkastens war der Trend zu kleineren Gebinden sowie die ständig wachsende Zahl von Single-Haushalten.

Ich braue für Sie edle Seinsfelder Craft- und Champagner-Art Biere!
Unsere exklusiven Bierrezepturen stehen zur Lizenzierung bereit,
ebenso wie die Möglichkeit zur Gestaltung privater Labels.
Entdecken Sie die Vielfalt unserer edlen Seinsfelder Biere.
Tauchen Sie ein in die handwerkliche Braukunst
meiner Familie!
Brauseminare
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 3 Flaschen 750 ml Seinsfelder Dubbel Brune
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 2 Flaschen 750 ml Craftbeer IPA
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 31Flaschen 750 ml Champagner-Art Beer
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 2 Flaschen 750 ml Hanf-Beer
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 3 Flaschen 750 ml Seinsfelder Triple Beer
Preis: 189 € je Teilnehmer, inkl. Essen plus 2 Flaschen 750 ml Seinsfelder"White Tiger"
Unsere Services
Zoll Services
Der Business-Partner für Zoll-Service der Seinsfelder Craftbeer Brewery ist die Firma DANZAS Logistik. DANZAS Logistik bietet eine lückenlose Dokumentation und Zollservice für den weltweiten Import und Export
Transport
DANZAS Logistik bietet seinen Geschäftspartnern folgende Transportleistungen an: Teil- und Komplettladungen, Charter europaweit Besorgung von Begleitdokumenten
Im- & Export
DANZAS Logistik erfüllt alle Ansprüche ihrer Geschäftspartner für weltweite Transporte sowie Logistikprojekte und kann flexibel auf alle individuelle Anforderungen der Kunden eingehen.

WIR FÖRDERN JUNGTALENTE
Highlight Projects
Willkommen bei der Seinsfelder Craftbeer Brewery und der Weser Sohn & Co., in Zusammenarbeit mit der WEHO European e.K. und dem professionellen DBR Studio, Mitglied der GEMA.
Gemeinsam fördern wir aufstrebende Talente in Deutschland und Europa!
Wir sind nicht nur Experten für handwerklich gebrautes Bier, sondern auch leidenschaftliche Unterstützer von Musik und Kreativität.
Ob du ein Meister der Klassik, ein Rockstar in spe, ein Pop-Genie, ein Gesangsvirtuose oder ein Film- und Musikproduktions-Guru bist – bei uns bist du genau richtig!
Unser jährlicher Award ehrt und fördert die Besten der Besten. Denk dran, es gibt nur einen Platz auf dem Siegertreppchen – und der könnte deiner sein!
Und das Beste daran? Die Teilnahme ist vollkommen kostenlos! Ja, du hast richtig gehört – keine Teilnahmegebühren, keine versteckten Kosten.
Aber das ist noch nicht alles! Das DBR Studio bietet auch die Möglichkeit, deine Töne und Lieder aufzunehmen und zu produzieren. Hier kannst du deine Melodien zum Leben erwecken und deinen Sound perfektionieren.
Also, wenn du glaubst, dass du das Zeug zum Star hast, dann zeig uns, was du drauf hast! Bewirb dich jetzt und lass uns gemeinsam die Welt der Musik erobern!
Aktuelle News
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Messe
26.-28. November 2024
26. – 28. November 2024 im Messezentrum Nürnberg
Treffen Sie die Getränkebranche in familiärer und kreativer Atmosphäre
Die Fachmesse für die Getränkeindustrie mit Fokus Europa findet vom 26.-28. November 2024 im Messezentrum Nürnberg statt. Sie ist das Zuhause der kleinen und mittelständischen Unternehmen und Startups – und auch Global Player schätzen die entspannte Arbeitsatmosphäre.
Kontaktieren Sie uns
Benötigen Sie Informationen, die auf unserer Website nicht zur Verfügung stehen, sind wir für Sie da. Wenn Sie eine persönliche Beratung über unsere Biere wünschen oder Fragen haben, setzen Sie sich per E-Mail oder über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Seinsfelder Craftbeer Brewery
Imressum
Diese Webseite wird betrieben von der
Weser Unternehmenswelt Deutschland
E-Mail: seinsfelder@seinsfelder.de
info@seinsfelder.de
Web: www.seinsfelder.de
www.seinsfelder.com
www.seinsfeld.com
Vertreten durch: Weser Unternehmenswelt Deutschland
Steuer-Nr. 10/189/40317
Verantwortlicher für:
- Hopfen
- Wissenschaften
- Craftbeer Creationen,
- Labor
ist Dipl. Ing. Weser
Verantwortlicher für:
Werbung: Sabine Sommer
Medien, Web- & Designe: Dennis Weser
Eigentümerin der Website www.seinsfelder.de ist Weser Unternehmenswelt Deutschland.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Seinsfelder Craftbeer Brewery aktualisiert die Informationen auf ihrer Internet-Seite www.seinsfelder.de ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Des weiteren behält sich die Seinsfelder Craftbeer Brewery das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen der bereitgestellten Internet-Seite www.seinsfelder.de jederzeit ohne Mitteilung vorzunehmen.
WEBSITES DRITTER
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URHEBERRECHT
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SCHUTZFÄHIGE ZEICHEN
Soweit nicht anders angegeben, sind alle schutzfähigen Zeichen auf der Internet-Seite www.seinsfelder.de markenrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere für die Marke “WEHO” und alle angeschlossenen Marken der Seinsfelder Craftbeer Brewery sowie die entsprechenden Firmenlogos. Ihre Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Seinsfelder Craftbeer Brewery. Alle auf dieser Internet-Seite aufgeführten Personen widersprechen ausdrücklich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten nach Paragraphen 28 ff. BDSG.
VERMARKTUNGSRECHTE
Die Vermarktungsrechte unserer Biere hat Weser Unternehmenswelt
LIZENZRECHTE
Lizenzrechte Weser Unternehmenswelt
AGB
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
der Firma Seinsfelder Craftbeer Brewery
Stand: 01.02.2019
Seinsfelder Craftbeer Brewery – Weser Unternehmenswelt Deutschland
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
III. Zahlung
1. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach der Auftragserteilung zu bezahlen, außer es ist eine Sondervereinbarung zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer in einer Schriftform getroffen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
IV. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbindung zu.
6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Hälfte des Auftragswerts.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. 8. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
VII. Haftung
1. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht – bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz ( Ziffern VI und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechselund Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

